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Bitte
beachten Sie bei Fahrten die neue griechische Strassenverkehrsordnung.
Die
Strassenverkehrsordnung in Griechenland
Seit Juni 2007 gilt in
Griechenland eine neue Verkehrsordnung. Diese hat drastische Erhöhungen
bei Bußgeldern und Strafen einführt.
Gegen ein zu Unrecht erteiltes
Strafmandat kann man innerhalb von drei Tagen auf dem Polizeirevier
persönlich Einspruch erheben. Wird der Einspruch als begründet akzeptiert,
werden die Strafpunkte gelöscht bzw. nicht in das zentrale Register aufgenommen.
Wird ein Verstoß nur anhand des Kfz-Kennzeichens festgestellt, wird das
Protokoll behördlich an den Besitzer zugestellt Sollte dieser das Fahrzeug zum
gefragten Zeitpunkt nicht gefahren haben, muss er dies auf dem Polizeirevier an
seinem Wohnort, binnen von fünf Tagen ab der Zustellung, bekannt geben ( Gesetz
N. 1599/86). Dabei muss er Namen und Anschrift des Fahrers benennen, der zum
fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug fuhr. Wird ein Bußgeld innerhalb von
zehn Tagen ab Feststellung des Verstoßes gezahlt, ermäßigt sich der verhängte
Betrag um 50%.
Vergleichbar mit der "Flensburger
Kartei", wurde in den den 90er Jahren ein Punktesystem (S.E.S.O. = Systima
Elegchu Symperiforas Odigon, übersetzt etwa: System zur Kontrolle des Verhaltens
von Fahrern) eingefuhrt. Dieses wurde aber nicht aktiv genutzt. Seit Juni 07 hat
man es verstärkt wieder eingesetzt. Hat ein Fahrer 15 Punkte erreicht, wird er
schriftlich benachrichtigt. Bein erreichen von 25 Punkten wird der Führerschein
eingezogen. Ausnahme: Werden bestimmte Verstöße innerhalb einem kurzen Zeitraum
mehrfach begangen, so kann der Führerschein auch bei weniger als 25 Punkten
eingezogen werden. Einträge können gelöscht werden, insofern der Fahrer in
dieser Zeit keine neuen Punkte bekommt und kein Führerscheinentzug in dieser
Zeit erfolgt ist. Nach Einzug der Fahrerlaubnis kann nach Ablauf einer
Sperrfrist von 6 Monaten erneut eine Führerscheinprüfung gemacht werden. Bei
wiederholten Einzügen der Fahrerlaubnis verlängert sich die Sperrzeit.
Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften beträgt in Griechenland für alle Fahrzeugarten 50
km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
Autobahn:
PKW und Motorräder über 125
ccm |
130 km/Std |
PKW mit Leicht- /
Normalanhänger, Busse , Lkw bis 3,5 |
100 km/Std |
Busse mit Leichtanhänger,
Schulbusse, LKW bis 3,5 t mit Leichtanhänger, LKW bis 3,5 t mit
Anhänger, LKW über 3,5 t ( mit und ohne Anhänger) und Motorräder bis 125
ccm |
80 km/Std |
Gelenkbusse und Motorräder mit
Seitenwagen |
70 km/Std |
Schnellstraße
PKW und Motorräder über 125
ccm |
100 km/Std |
PKW mit Leicht- /
Normalanhänger, Busse , Lkw bis 3,5 |
90 km/Std |
Busse mit Leichtanhänger,
Schulbusse, LKW bis 3,5 t mit Leichtanhänger, LKW bis 3,5 t mit
Anhänger, LKW über 3,5 t und Motorräder bis 125 ccm |
80 km/Std |
Gelenkbusse und Motorräder mit
Seitenwagen, LKW über 3,5 mit Anhänger, LKW-Verbund (Auflieger usw.) |
70 km/Std |
Die
nachstehende Tabelle listet einige der häufigsten Verkehrsverstöße und
deren Strafe auf.
Der neue Strassenverkehr
Bussgeldkatalog, in Griechenland gültig seit 3. Juni 2007 |
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Vergehen |
Bussgeld |
Fahrverbot/Stilllegung
Haftstrafe, Punkte |
Bei Zahlung binnen 10
Tagen |
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h |
40 € |
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20 € |
Überschreitung 20 bis 30 km/h |
100 € |
|
50 € |
...mehr als 30 km/h |
350 € |
60 Tage – 5 Punkte |
175 € |
Unterschreitung obligatorischer Mindestgeschwindigkeit |
80 € |
|
40 € |
Sicherheitsabstand, nicht angepasste Geschwindigkeit usw. |
80 € |
|
40 € |
Alkohol 0, 5 bis 0, 8 Promille |
200 € |
5-7 Punkte |
100 € |
Alkohol 0, 8 bis 1,1 Promille |
700 € |
90 Tage
9 Punkte |
350 € |
über 1,1 Promille |
1.200 € |
180 Tage und mind. 2
Monate Gefängnis |
600 € |
über 1,1 Promille Alkohol im Wiederholungsfall innerhalb von
zwei Jahren |
2.000 € |
5 Jahre Fahrverbot
|
1.000 € |
Fahren ohne Gurt / ohne Motorradhelm, nicht vorhandener
Kindersitz |
350 € |
10 Tage
5 Punkte |
175 € |
Motorradfahren ohne Schutzbrille (bei Tragen eines offenen
Helms) |
200 € |
|
|
Fahren ohne (oder ohne gültigen) Führerschein |
200 € |
1-12 Monate Gefängnis |
100 € |
Kfz / Motorrad ohne (oder ohne gültige) Zulassung |
200 € |
1-6 Monate Gefängnis |
100 € |
Moped ohne (oder ohne gültige) Zulassung |
200 € |
|
|
Verbotenes Überholen |
700 € |
20 Tage / 20 Tage*
7 Punkte |
350 € |
Überfahren einer roten Ampel |
700 € |
60 Tage / 20 Tage*
9 Punkte |
350 € |
Überfahren eines Stoppschildes |
700 € |
20 Tage / 20 Tage*
9 Punkte |
350 € |
Überfahren durchgezogener / doppelter Mittellinie
|
400€ |
20 Tage / 20 Tage*
7 Punkte |
200€ |
Beteiligung an unerlaubten Rennen |
700 € |
30 Tage / 30 Tage*
9 Punkte |
350 € |
Ständiger Spurwechsel |
700 € |
30 Tage / 10 Tage*
7 Punkte |
350 € |
Überfahren einer geschlossenen Halbschranke |
700 € |
60 Tage / 20 Tage*
9 Punkte |
350 € |
Wenden u. Rückwärtsfahren auf Autobahnen, in Tunnels u.
Einbahnstraßen |
700 € |
20 Tage / 20 Tage*
9 Punkte |
350 € |
Benutzung von Busfahrbahnen |
200 € |
10 Tage
Fahrverbot
9 Punkte |
100 € |
Blendung mit Fernlicht (von vorne, hinten oder seitlich) |
200 – 700 €
|
30 Tage
Führerscheinentzug |
|
Behinderung von Fußgängern auf Fußgänger- überwegen oder in
Fußgängerzonen |
200 € |
10 Tage / 10 Tage*
5 Punkte |
100 € |
Falschparken |
80 € |
10 Tage / 20 Tage* |
|
Unberechtiges Parken auf Behindertenparkplatz oder parken an
einer Rampe |
150 € |
10 Tage / 10 Tage*
9 Punkte |
75 € |
Fehlen eines oder beider vorschriftsmäßigen Kennzeichen |
300 € |
|
150 € |
Defektes / unvorschriftsmäßiges Stand-, Brems-, Blink-,
Abblend-, Fernlicht |
150 € |
10 Tage / 10 Tage*
3 Punkte |
75 € |
Benutzung von Radios, Telefon von Motorradfahrer |
150 € |
30 Tage
3 Punkte |
75 € |
Benutzung von Fernsehern u. Telefon ( ohne Freisprechanlage)
von Autofahrer |
100 € |
30 Tage
3 Punkte |
50 € |
Defekter / unzureichender Schalldämpfer |
200 € |
10 Tage / 10 Tage* |
100 € |
Lärmbelästigung durch Musikanlage |
200 € |
|
100 € |
Missbrauch der Hupe |
20 € |
10 Tage / 10 Tage* |
10 € |
Abgelaufener TÜV |
400 € |
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200 € |
Unkorrekte Markierung der Baustellen von Baufirmen |
1.500 € |
bis 6 Monate Haft |
1.500 € |
Fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung |
200 € |
20 Tage / 20 Tage* |
100 € |
Parken im Kreuzungsbereich |
350 € |
20 Tage / 20 Tage* |
175 € |
Unerlaubte Verwendung von Radar- oder Laser Warngeräten |
2.000 € |
30 Tage / 60 Tage* |
1.000 € |
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*Bei
Stillegung werden Führerschein, Fahrzeugschein und Nummernschilder
einbehalten! |
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