Im griechischen Gesundheitssystem haben, alle griechischen und ausländischen Bürger, die in Griechenland tätig sind, einen staatlichen Versicherungsschutz
(Versicherungspflicht für Beschäftigte und Erwerbstätige). Jeder Versicherte bekommt ein persönliches Krankenheft, welches er wenn er nicht stationär behandelt wird,
vorzeigen muss. In diesem Heft wird jeder Arztbesuch festgehalten, genauso wie die verordneten Medikamente. Diese Buch muss jedes Jahr verlängert werden.
Die meisten Angestellte (Ausnahme im öffentlichen Dienst Beschäftigte, Bankangestellte, Justizbeamte, Seeleute usw) und Rentner sind bei der I.K.A. versichert.
Vorraussetzung für den Versicherungsschutz, sind minimal 50 Beitragstage im laufenden Kalenderjahr. Der Anspruch erlöscht nach einem Jahr, wenn die 50 Beitragstage
nicht erfüllt sind. Der Versicherungsschutz schließt auch die Versicherung von Ehepartnern, Kindern ein, die nicht bei einem anderen staatlichen Versicherungsträgers
versichert sind. Die I.K.A. betreibt in grösseren Städten Ambulanzhäuser. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die an das Einkommen gekoppelten Beiträge einzubezahlen.
Einen Selbstversicherung bei der I.K.A. ebenfalls möglich. Grob koennte man die griechische I.K.A. mit der deutschen A.O.K. vergleichen.
Selbstständige müssen sich ebenfalls einer gesetzlichen Krankenkasse anschliessen (T.E.B.E). Der Versicherungsschutz tritt sechs Monate nach Beginn des
Versicherungsverhältnisses ein. Er ist aber unmittelbar an monatlichen Beiträge gekoppelt (die fristgerechte Entrichtung). Der Versicherungsschutz schließt die
unversicherter Familienangehöriger mit ein. Die Kassen T.E.W.E. / T.A.E. kooperieren mit privaten Ärzten, Laboratorien und Kliniken. Diese Krankenkasse, übernimmt die
Kosten für Behandlungen nur teilweise. In der Regel, muss der Patient eine Selbstbeteiligung von mindestens 25% zahlen.
Der Versicherungsschutz der staatlichen Krankenkassen, umfasst die primäre Versorgung, Erste Hilfe, Arztbesuch, Polyklinik, Krankenhausaufenthalt. Die ärztliche
Versorgung, die jedoch in den Städten wesentlich besser ist als auf dem Lande und auf den kleinen Inseln. In den Zentren, gibt es gut organisierte Ärztehäuser, die von
den Patienten aller Bereiche aufgesucht werden. Die zahnärztliche Versorgung wird von den meisten staatlichen Kassen ( Ausnahme Rentner) nicht bezahlt, und ist somit mehr
oder weniger Privatsache. Die Preise beim Zahnartzt sind in Griechenland aber um ein vielfaches niederer als in Deutschland. Bei der stationäre Behandlungen übernimmt
die Kassen die Standardversorgung in staatlichen Krankenhäusern.
Die sekundäre Versorgung geht über Privatpraxen. Dies muss der Patient selber bezahlen, insofern er keine Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Aerzte koennen wählen
zwischen dem Dienst im öffentlichen Bereich oder einer Privatpraxis; beides zusammen sind nicht möglich. Oft bleibt trotz gesetzlichen Versicherungsschutzes nur der Weg
in private Praxen und Zentren. Wobei die Preise fuer private Behandlungen weit unter denen in Deuschland liegen. Desshalb sind die meisten Griechen, die es sich leisten
koennen zusaetzlich privat versichert.
Die ärztliche Versorgung von Touristen, in den Feriengebieten erfolgt meist von ortsansaessigen Ärzten, oder in privaten Gesundheitszentren. Nach Vorlage der Formularen
der Deutschland Pflichtversicherung, bei der IKA koennen die Leistungen derselben in anspruch genommen werden..
In den Privatkliniken findet man meistens sehr guter Fachärzte, die eine odere mehrere Fremdsprachen sprechen. Hier sind die Medizinischen Instrumente sind auf
europaeischen Stand. In einige der staatlichen Krankenhaeusern hingegen, ist die Versorgung nicht ganz auf mitteleuropäischem Stand, was spezielle OP-Verfahren betrifft.
Medikamente in Griechenland sind generell billiger als in Deutschland. Eine pauschale Rezeptgebühr oder die Praxisgebuehr, gibt es in Griechenland nicht. Versicherte
müssen jedoch eine Selbstbeteiligung von 25% bei Medikamenten leisten. Bei chronischen Patienten gibt es Sonderregelungen, der Kassen. Antibiotika werden in Griechenland
sehr unbedenklich und oft verschrieben, oder von Apotekern auch ohne Rezept herausgegeben. Unter das griechische Betäubungsmittelgesetz fallende Medikamente wie
Schlaftabletten oder stärkere Schmerzmittel sind immer rezeptpflichtig. Der unberechtigte Besitz wird als Drogenvergehen eingestuft und hart bestraft.