Der erste Sitz des Parlaments war in der Stadiou-Straße. Heute ist in dem Gebäude das nationale Historische Museeum. König Otto legte den Grundstein für das
einstige Stadtschloss, welches bis zum ersten Weltkrieg als Residenz genutzt wird. Nach dem verlorenen Krieg gegen die Türken wird das Gebäude zunächst ein Auffanglager.
Erst in den 30-ziger Jahren wird es wieder renoviert und seit dem als Parlamentsgebäude genutzt.
Griechenland ist eine parlamentarische Demokratie. Das parlamentarische Regierungssystem ist in der Verfassung verankert. Obwohl sich ein Wahltypus etabliert hat, unterliegt
Wahlsystem gesetzlichen Änderungen. Das Land hat ein Einkammerparlament mit 300 Sitzen, sie bilden die Legislative (gesetzgebende Gewalt). Diese Kammer wird auch Vouli genannt.
288 der Abgeordneten werden in freien demokratischen, geheimen Wahlen, in 56 Wahlkreisen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Anzahl entspricht den Anteilen der
Bevölkerung in den einzelnen Wahlkreisen. Die restlichen 12 Abgeordneten, werden von den Parteien, das heist über Parteilisten gewählt.
Das bestehende Wahlgesetz bestimmt die Verteilung der Parlamentssitze zwischen den Parteien und den Wahlbündnissen. Das geltende Wahlrecht Griechenlands, ist eine
Mischung aus dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahlrecht. Das sogenannte verstärkte Verhältniswahlrecht verhindert das Entstehen vieler Splitterparteien,
lässt aber parlamentarische Mehrheiten zu. Die Sitzverteilung wird in drei Wahlrunde bestimmt. An der ersten Wahl nemen alle Parteien teil. An der 2 Wahlrunde,
nehmen die Parteien, die die mindestens 17% und die Wahlbündnisse zweier Parteien, die mindestens 25% der Stimmen im ganzen Land auf sich vereinigen konnten, sowie
die Wahlbündnisse von mehr als zwei Parteien, die 30% der Stimmen bekommen haben, teil. Die dritte Runde der Sitzverteilung ( gleiche Besetzung wie die 2.), dient noch
unbesetzte Parlamentssitze, zu vergeben.
Die Rechte der einzelnen Abgeordneten sind begrenzt. Ihre Aufgabe ist es, über die allgemeinen Staatsangelegenheiten, zu beraten. Wichtige Entscheidungen werden zwischen
den Fraktionsvorsitzenden getroffen. Die Aufgaben des parlaments sind unter anderem die Gesetzgebung des Landes und die Kontrolle der Regierung. Das Parlament besitzt das
Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen ( Misstrauensantrag). Das Parlament besitzt die Möglichkeit, den Staatspräsidenten oder jeden anderen regierenden Politiker
mit einer Zweidrittelmehrheit anzuklagen. Der Angeklagte muss sich dann vor einer Gerichtskommission verantworten.
Seit 1932 besteht in Griechenland Wahlpflicht für alle wahlberechtigten Staatsbürger ( Verfassungsartikels 52). Gewählt werden kann jeder Staatsbürger, ueber 25 Jahre.
Die durchschnittliche Wahlbeteilung liegt bei etwa 80%.
Das Parlament hat das Recht, enweder die Regierung oder einzelne Parlamentarier, vom Amt zu entbinden, doch dafuer bedarf es einem Misstrauensvotum. Der Handlungsspielraum der
Parlamentarier, ist beschränkt. Eine der Besonderheiten des griechischen Parlaments ist es, dass die Stärke einer Partei im Parlament, entscheidend ist, wer vom
Staatspräsidenten zum Regierungschef ernannt wird, d.h. der Parteivorsitzende, der stärksten Partei, wird Regierungschef. Dafür muss die Partei jedoch die absolute Mehrheit
der Mandate besitzen. Die Opposition kann, ebenso wie in Deutschland, Untersuchungsausschuesse einsetzen, das nennt man Minderheitenquorum.
Nach der Verfassung von 1975 ist der Staatspraesident, das Oberhaupt und zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte des Landes. Er bildet gemeinsam mit der Regierung die
Exukutive (ausfuehrende Gewalt). Seine Amtszeit ist fünf Jahre lang. Er wird vom Parlament gewählt. Dafuer benoetigt er eine Zweidrittelmehrheit. Nach den fuenf Jahren,
darf das Staatsoberhaupt noch ein zweites Mal gewählt werden. Neben repräsentative Aufgaben, vereidigt er den Premierminister und die dessen Minister. Er besitzt das
Vetorecht, braucht dafuer jedoch die absolute Mehrheit der Abgeordneten. D.h. der Präsident kann sein Veto bei der Verabschiedung von Gesetzen einlegen, die Sitzungsperiode
des Parlaments (höchstens 30 Tage) unterbrechen und das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Trotzdem ist sein Handlungsspielraum klein, denn alle Antraege muessen
von den zuständigen Ministern, abgezeichnet werden. Der griechische Staatspräsident ist der Oberbefehlshaber der Streitkraefte des Landes. Es ist ihm aber untersagt,
eigenstaendig Buendnisse bzw Vertraege zu schliessen und einen Krieg auszurufen.
Die griechische Regierung bezeichnet man als Ministerrat. Diese setzt sich aus dem Premierminister und den Ministern zusammen. Unmittelbar nach der Parlamentswahl
wird die Regierung gebildet. Danach muss sich die neue Regierung in einem Zeitraum von zwei Wochen der Vertrauensabstimmung im Parlament stellen. Die griechische
Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments Normalerweise wird der Parteichef der größten Fraktion der Premierminister. Er stellt dann sein Kabinett und die
Staatssekritaere zusammen. Seit der Verfassungsreform von 1986, wurden seine Kompetenzen erweitet. Dies hatte zur Folge, das nun der Regierungschef die vollziehende
Funktion hat und auch verfassungsrechtlich Mittelpunkt der politischen Macht in Griechenland ist. Die einzelnen Minister, koennen ihren Bereich eigenstaendig verwalten. Sie
unterstehen jedoch dem Premierminister. Die gewaehlte Regierung kann nur nach einem erfolgreiche durchgefuehrten Misstrauensvotum des Parlaments oder auf deren eigenen
Antrag hin, entlassen werden.
Der Premierminister seit 2004 heißt Kosta Karamanlis. Damals löste er die bis dahin regierende sozialistische Partei PASOK (Panhellenische Sozialistische Bewegung,
gegründet durch Andreas Papandreou), ab. Er gehoert zu der konservativen Partei Nea Dimokratia (ND), die er Mitte der 70er Jahre gegründet hat. In den vorgezogenen
Wahl, 2007 wurde er abermals Regierungschef. Wenn eine dieser Parteien keine absolute Mehrheit bei den Wahlen erreicht, so kann sie eine Koalition mit einer anderen
Partei eingehen. Auch vertreten, aber mit viel Abstand zu den beiden grossen Parteien sind die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE), die 1918 gegruendet wurde,
die Koalition der Linken und des Fortschritts (SYN) und die Demokratische Soziale Bewegung (DIKKI). Sie haben aber mit ihren wenigen Sitzen kaum Einfluss auf die Poltik des Landes.
Die griechische Verfassung von 1975 erlaubt, wie in allen modernen, pluralistischen Gesellschaften die Gründung politischer Parteien, sowie zur Teilnahme an der
Arbeit politischer Parteien. Der Artikel 29 der Verfassung regelt die Aktivität politischer Parteien im Staat. Griechische Staatsbürger, die das Wahlrecht besitzen,
können politische Parteien gründen oder in diese eintreten. Jede Partei, die ihren Namen und ihr Zeichen beim Obersten Gericht, einreicht, muss eine Erklärung
unterschreiben, die besagt, dass sie nicht vorhaben, die Macht mit Gewalt an sich zu reissen bzw. das demokratische Staatswesen zu stürzen. Politischen Parteien
erhalten in Griechenland keinerlei staatlichen Zuwendungen. Mitglieder der Justiz und der Streitkräfte, die Organe der öffentlichen Sicherheit und die Beamten, sind
die einzigen Staatsbürger, die sich nicht für oder gegen die politischen Parteien äußern dürfen (Verfassungsverbot). Ihnen ist es ebenfalls verboten, fuer eine Partei, zu arbeiten.